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Freiheit – und alles, was damit zu tun hat

Archiv für April 4th, 2008

Immer weniger Freiheit

Freitag 4. April 2008 von nath

Zum ersten April wurde mal wieder die Freiheit der Deutschen reduziert. Wie üblich wird als Grund die Sicherheit vorgeschoben. Hier steht, worum es geht:

Das Tragen täuschend echt aussehender Waffenimitate in der Öffentlichkeit wird verboten. Auch Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern und andere Stich-, Hieb- und Stoßwaffen dürfen nicht mehr öffentlich mitgeführt werden. Ausnahmen gelten nur für Menschen, die solche Messer für bestimmte Sportarten oder Berufe benutzen, oder aber zur «Brauchtumspflege», wie unter Pfadfindern oder auf Mittelaltermärkten. Elektroschockgeräte werden komplett verboten. Wer mit einer Schusswaffe über die Grenze reist, muss dafür in beiden Staaten eine Genehmigung einholen. Strenger wird auch das Vererben von Schusswaffen geregelt. Es werden solche Waffen blockiert, wenn der Erbe keinen Waffenschein hat.

Man sollte ab jetzt also aufpassen, wenn man im Geschäft einen Messersatz für die Küche kauft. Schließlich dürften dabei so einige recht lange Klingen haben.

Ob sich auch nur ein einziger Krimineller duch das Verbot davon abhalten lässt, ein messer für seinen nächsten Überfall zu benutzen, ist aber sehr zu bezweifeln. Schließlich ist ein Überfall schon an sich verboten, ob man dazu ein Messer verwendet ist vollkommen egal. Jugendgangs, die einen anderen Jugendlichen überfallen und ausrauben wollen, benötigen sowieso kein Messer dafür, da sie eher auf ihre große Anzahl setzen.

Ach ja, dass man jetzt Frauen verbietet, einen Elektroschocker mitzuführen, um sich gegen einen Vergewaltiger zu schützen, ist natürlich auch ein großartiger Sicherheitsgewinn – besonders für den Vergewaltiger.

Fazit: Freiheitsverlust für alle bei minimalstem Sicherheitsgewinn für einzelne. Wer das gut findet, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.

Nachtrag: Interessant auch die Fragen zum neuen Gesetz auf abgeordnetenwatch:

1. Dürfen jetzt alle – was ich auf Grund meiner DRK-Erfahrung befürworte – ein Einhandmesser griffbereit mit sich tragen, wenn sich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Ersten Hilfe berufen?

2. Wenn nicht, wie stellt der Gesetzgeber seit dem 1.4.2008 sicher, daß kein Bürger in eine Situation gerät, aus der er einen Anderen oder sich selber mittels eines Einhandmesser befreien kann bzw. muß.

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