Gedanken zum Zensurgesetz
Dienstag 23. Juni 2009 von nath
Nachdem jetzt das Zensurgesetz erstmal durch den Bundestag gepeitscht wurde, möchte ich ein paar Gedanken zu den Hintergründen niederschreiben.
Natürlich hoffe ich, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht gekippt wird, Klagen sind ja geplant. Dafür gibt es zwei Ansätze:
1. Es wurde in der zweiten und dritten Lesung ein völlig anderes Gesetz behandelt als in der ersten Lesung. Ich bezweifle, dass das vom Verfahren her so zulässig ist. Die FDP zweifelt mit. Dass das so durchgeführt wurde, zeigt eigentlich nur, dass man das Gesetz unbedingt noch vor den Wahlen verabschieden wollte, um damit Wahlkampf betreiben zu können. (Wohlgemerkt kann mit diesem Gesetz ausschließlich die CDU/CSU Wahlkampf betreiben, die SPD hat sich damit selbst geschadet.)
2. Verstößt das Gesetz aus mehreren Gründen gegen das Grundgesetz. Zensur, fehlende Gewaltenteilung, Vorratsdatenspeicherung usw. sind alle nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Was sind jetzt aber die vermutlichen langfristigen Ziele (also jenseits des Wahlkampfs) der Union, die sie mit diesem Gesetz verfolgt?
Sicher, zum einen geht es um die Befriedigung diverser Lobbys, wie Musikindustrie und Lottogesellschaften. Zum zweiten ist auch sicher die Angst vor Dingen, die man nicht versteht, vorhanden (weswegen so genannte Killerspiele gleich mit zensiert werden sollen).
Meines Erachtens geht es aber langfristig darum, das demokratische Medium Internet auszuhebeln und in eine weitere Form der Massenmedien zu verwandeln. Das Ziel ist eine Art “interaktives Fernsehen” anstatt ein Medium, in dem sich jeder frei äußern kann.
Das wird zwar an der zunächst geplanten technischen Umsetzung durch DNS-Poisoning noch nicht richtig deutlich. Aber, wenn nach einiger Zeit klar wird, dass diese simple Form der Sperre nicht hilft, weil sie trivial zu umgehen ist, wird es sicher in die nächste Stufe der Zensur gehen. Das wäre zunächst eine genauere Betrachtung der gesendeten Pakete, eine Blockade von IP-Adressen direkt in den Routern und letztendlich die Einführung von Zwangsproxies.
Mit einem Zwangsproxie kann ein normaler Internetnutzer nicht mehr direkt auf das Netz zugreifen. Stattdessen werden alle Anfragen auf einen Rechner bei seinem DSL-Anbieter geleitet, der nur dort gespeicherte Seiten ausliefert. (Vielleicht ist ein solches System von öffentlichen Terminals bei Flughäfen usw. bekannt. Dort ist vorgegeben, auf welche Seiten man surfen kann.) Dieser Zwangsproxie ist gewissermaßen eine Umkehrung der Sperrlisten, weil nicht mehr eine Liste von verbotenen Seiten erstellt wird, sondern eine Liste von erlaubten Seiten.
Damit eine Seite auf diese weiße Liste kommt, wird sie zunächst von einer Behörde geprüft werden. Es gibt dann also eine Vorabzensur. Seiten mit nutzergeneriertem Content werden nicht auf solchen Listen erscheinen, weil niemand vorab prüfen kann, welchen Content die Nutzer einstellen werden. Es werden also lediglich redaktionell betreute Seiten freigegeben werden (allenfalls eine Leserbrieffunktion wird den Schein von Nutzerbeteiligung aufrecht erhalten, aber auch hier wird eine Prüfung stattfinden).
In dieser Endstufe des Zensurgesetzes ist das Internet, wie wir es zur Zeit kennen, in Deutschland nicht mehr existent. Stattdessen haben wir nur einen weiteren Kanal der Massenmedien. Wie auch in den anderen Bereichen (Zeitung, Radio, Fernsehen) wird sich dies in einer Kontrolle durch wenige Verlage äußern. Bewegungen von unten sind nicht mehr möglich.
Geschichtlich betrachtet, ist dies bei jedem neuen Medium so gelaufen, dass die Möglichkeiten für das Volk, sich des Mediums aktiv zu bedienen, durch den Staat schnell eingeschränkt wurden. Dadurch wurde die befreiende Wirkung, die von den Medien ausgegangen ist, jedesmal stark eingeschränkt – und zum Teil in ihr Gegenteil verkehrt.
Noch haben wir die Möglichkeit, diese Entwicklung für das Internet aufzuhalten – viel Zeit bleibt allerdings nicht.
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